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Anhebung des Hauptmietzinses auch ohne Wertsicherung und trotz Einhebung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags zulässig
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 77 Wörter
- Seiten 33-33
- https://doi.org/10.33196/wobl202301003302
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inkl MwSt§ 45 Abs 1 MRG räumt dem Vermieter ein Gestaltungsrecht ein, das ihn berechtigt, ein Begehren auf Anhebung immer dann zu stellen, wenn eine Valorisierung (deren Kundmachung mit Verordnung des Bundesministeriums für Justiz erfolgt) zu einer Erhöhung der in § 45 Abs 1 MRG genannten Beträge führt, auch wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag eingehoben wird.
- WOBL-Slg 2023/5
- OGH, 27.05.2021, 5 Ob 67/21w
- BG Leopoldstadt, 30 Msch 8/17s
- § 45 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 151/20g
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