


Anrechenbarkeit von in einem anderen EU-Staat verbüßten Haftstrafen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 6
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1232 Wörter, Seiten 178-179
20,00 €
inkl MwSt




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Es ist nicht die Aufgabe des EGMR, innerstaatliches Recht im Hinblick auf die korrekte Anrechenbarkeit von in einem anderen EU-Staat verbüßten Haftstrafen zu interpretieren oder die Entscheidung eines Höchstgerichts hinsichtlich der korrekten Anwendung unionsrechtlicher Vorgaben zu beurteilen. Die Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs von Spanien zur Anwendung des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI hat im vorliegenden Fall zu keiner Änderung des Umfangs der verhängten Strafe geführt; daher liegt keine Verletzung von Art 7 EMRK vor.
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- Art 7 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- EGMR, 23.10.2018, Nr 65101/16 ua, Arrozpide Sarasola ua ./. Spanien
- JST-Slg 2019/1
Es ist nicht die Aufgabe des EGMR, innerstaatliches Recht im Hinblick auf die korrekte Anrechenbarkeit von in einem anderen EU-Staat verbüßten Haftstrafen zu interpretieren oder die Entscheidung eines Höchstgerichts hinsichtlich der korrekten Anwendung unionsrechtlicher Vorgaben zu beurteilen. Die Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs von Spanien zur Anwendung des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI hat im vorliegenden Fall zu keiner Änderung des Umfangs der verhängten Strafe geführt; daher liegt keine Verletzung von Art 7 EMRK vor.
- Art 7 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- EGMR, 23.10.2018, Nr 65101/16 ua, Arrozpide Sarasola ua ./. Spanien
- JST-Slg 2019/1