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Exhumierung im Zuge eines Strafprozesses gegen den Willen der Angehörigen

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Die Exhumierung von Leichnamen gegen den Willen der Angehörigen stellt einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienleben gem Art 8 EMRK dar. Es kann jedoch Fälle geben, in denen eine Exhumierung auch gegen den Willen der Familie gerechtfertigt ist. Die Behörden müssen dabei einen fairen Interessenausgleich im Hinblick auf die aus Art 2 und Art 8 EMRK ableitbaren positiven Pflichten gewährleisten.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Art 8 EMRK
  • EGMR, 20.09.2018, Nr 30491/17 ua, Solska und Rybicka ./. Polen
  • JST-Slg 2019/3

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