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Antistalking-EV gegen Belästigung durch SMS

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Ein Eingriff in die Privatsphäre, der mit einstweiliger Verfügung nach § 382g EO (sog Anti-Stalking Injunction) untersagt werden kann, liegt erst vor, wenn die Kontaktaufnahmen beharrlich erfolgen und unter Berücksichtigung von Art, Grund und Ausmaß eine Intensität erreichen, die den Rahmen des sozial Verträglichen sprengt.

Das Sicherungsverbot ist demzufolge dann gerechtfertigt, wenn die ehemalige Lebensgefährtin dem gestalkten Antragsteller seit eineinhalb Jahren konsequent, aber ohne anzuerkennenden Grund in Monatsabständen jeweils ca 15 SMS schickt, obwohl ihr bereits zweimal klargemacht hat, dass er keine Kontaktaufnahme mehr wünscht.

Redaktionelle Leitsätze

  • Spamming, privates
  • § 16 ABGB
  • Persönlichkeitsrecht
  • ZIIR 2016, 102
  • Belästigung, regelmäßige
  • OGH, 29.10.2015, 7 Ob 130/15s, Stalking durch SMS
  • § 1328a ABGB
  • Short-Message-Services (SMS)
  • Lebensgefährtin, ehemalige
  • beharrliche Verfolgung, elektronische
  • Medienrecht
  • Einstweilige Verfügung
  • Kontaktverbot
  • § 382g EO
  • Stalking

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