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VfGH hebt begründungsloses Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG 2000 als konventionswidrig auf

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3826 Wörter, Seiten 45-51

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Die unbedingte Löschungsverpflichtung nach begründungslosem Widerspruch gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit.

Die fehlende Interessenabwägung macht die Vorschrift verfassungswidrig und wird daher § 28 Abs 2 DSG 2000 (idgF BGBl I 2009/133) mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • VfGH, 08.10.2015, G 264/2015, docfinder.at
  • Widerspruchsrecht, datenschutzrechtliches
  • Verpflichtung zur Löschung von Daten aus einem Onlineportal
  • Meinungsäußerungsfreiheit
  • ZIIR 2016, 45
  • Medienrecht
  • § 28 Abs 2 DSG
  • Datei, öffentliche
  • Art 10 MRK

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