


VfGH hebt begründungsloses Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG 2000 als konventionswidrig auf
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 3826 Wörter, Seiten 45-51
20,00 €
inkl MwSt




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Die unbedingte Löschungsverpflichtung nach begründungslosem Widerspruch gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit.
Die fehlende Interessenabwägung macht die Vorschrift verfassungswidrig und wird daher § 28 Abs 2 DSG 2000 (idgF BGBl I 2009/133) mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
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- VfGH, 08.10.2015, G 264/2015, docfinder.at
- Widerspruchsrecht, datenschutzrechtliches
- Verpflichtung zur Löschung von Daten aus einem Onlineportal
- Meinungsäußerungsfreiheit
- ZIIR 2016, 45
- Medienrecht
- § 28 Abs 2 DSG
- Datei, öffentliche
- Art 10 MRK
Die unbedingte Löschungsverpflichtung nach begründungslosem Widerspruch gemäß § 28 Abs 2 DSG 2000 ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit.
Die fehlende Interessenabwägung macht die Vorschrift verfassungswidrig und wird daher § 28 Abs 2 DSG 2000 (idgF BGBl I 2009/133) mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- VfGH, 08.10.2015, G 264/2015, docfinder.at
- Widerspruchsrecht, datenschutzrechtliches
- Verpflichtung zur Löschung von Daten aus einem Onlineportal
- Meinungsäußerungsfreiheit
- ZIIR 2016, 45
- Medienrecht
- § 28 Abs 2 DSG
- Datei, öffentliche
- Art 10 MRK