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Thiele, Clemens

EGMR: Auschwitzvergleich von Abtreibungsaktivisten durch Meinungsfreiheit gedeckt

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Das von deutschen Gerichten gegen einen Abtreibungsgegner verhängte Verbot, in der Nähe einer Tagesklinik Flugblätter gegen medizinische Abtreibungen zu verteilen und die Namen der behandelnden Ärzte auf seiner Webseite zu nennen, verletzt Art 10 MRK. Das Recht auf freie Meinungsäußerung erfordert, einen im Einzelfall abgewogenen Ausgleich zwischen dem Recht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht des Arztes herzustellen.

Redaktioneller Leitsatz

  • Thiele, Clemens

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