


Antrag auf Unterbrechung eines Eintragungsverfahrens (§ 19 FBG)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 21
- Inhalt:
- Firmenbuch-Praxis
- Umfang:
- 364 Wörter, Seiten 148-149
9,80 €
inkl MwSt




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Auch ein Beschluss, der ohne Zustimmung eines Gesellschafters gefasst wurde, obwohl dieser als betroffener Gesellschafter, wie im Fall des § 50 Abs 4 GmbHG, zustimmen hätte müssen, ist nicht schwebend unwirksam, sondern mit Nichtigkeitsklage zu bekämpfen (vgl RIS-Justiz RS0060086, zuletzt OGH 15.03.2021, 6 Ob 38/21p, 6 Ob 39/21k). Gem § 19 Abs 1 FBG kann das Eintragungsverfahren unterbrochen werden.
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- Birnbauer, Wilhelm
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- GES 2022, 148
- Gesellschaftsrecht
Auch ein Beschluss, der ohne Zustimmung eines Gesellschafters gefasst wurde, obwohl dieser als betroffener Gesellschafter, wie im Fall des § 50 Abs 4 GmbHG, zustimmen hätte müssen, ist nicht schwebend unwirksam, sondern mit Nichtigkeitsklage zu bekämpfen (vgl RIS-Justiz RS0060086, zuletzt OGH 15.03.2021, 6 Ob 38/21p, 6 Ob 39/21k). Gem § 19 Abs 1 FBG kann das Eintragungsverfahren unterbrochen werden.
- Birnbauer, Wilhelm
- GES 2022, 148
- Gesellschaftsrecht