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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 3, Juli 2022, Band 21

Organschaftliche Vertretung der GmbH durch Geschäftsführer ohne Verwendung eines Gesellschaftszusatzes

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Ob eine Erklärung des Geschäftsführers diesem persönlich oder der GmbH zuzurechnen ist, richtet sich danach, wie die Erklärung von einem redlichen und verständigem Erklärungsempfänger aufzufassen war (Vertrauenstheorie).

Ein Geschäftsführer, der als Person ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt im Zweifel den Eindruck, er habe sich persönlich verpflichtet.

Nur wenn der Erklärungsempfänger keinen Zweifel haben kann, dass der Geschäftsführer mit dem Willen handelt, die Gesellschaft zu vertreten, bleibt die formale Bezeichnung ohne Relevanz.

  • GES 2022, 141
  • Geschäftsführer
  • Vertrauenstheorie
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 25.01.2022, 8 Ob 124/21z
  • § 18 Abs 2 GmbHG
  • § 19 GmbHG
  • organschaftliche Vertretung

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