


Enthebung eines bestellten Abschlussprüfers (Genossenschaftsrevisors) durch das Gericht
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 21
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 317 Wörter, Seiten 140-140
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Die Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts kann einen wichtigen Grund zur Abberufung des bestellten Abschlussprüfers (Revisors) darstellen.
Dies ist insbesondere bei der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Fall.
-
- § 2 Abs 3 GenRevG
- Abschlussprüfer
- wichtiger Grund
- Enthebung
- GES 2022, 140
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 182/21i
- Gesellschaftsrecht
- Revisor
- § 270 Abs 3 UGB
Die Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts kann einen wichtigen Grund zur Abberufung des bestellten Abschlussprüfers (Revisors) darstellen.
Dies ist insbesondere bei der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Fall.
- § 2 Abs 3 GenRevG
- Abschlussprüfer
- wichtiger Grund
- Enthebung
- GES 2022, 140
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 182/21i
- Gesellschaftsrecht
- Revisor
- § 270 Abs 3 UGB