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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Enthebung eines bestellten Abschlussprüfers (Genossenschaftsrevisors) durch das Gericht
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 21
- Judikatur, 317 Wörter
- Seiten 140-140
- https://doi.org/10.33196/ges202203014001
9,80 €
inkl MwStDie Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts kann einen wichtigen Grund zur Abberufung des bestellten Abschlussprüfers (Revisors) darstellen.
Dies ist insbesondere bei der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Fall.
- § 2 Abs 3 GenRevG
- Abschlussprüfer
- wichtiger Grund
- Enthebung
- GES 2022, 140
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 182/21i
- Gesellschaftsrecht
- Revisor
- § 270 Abs 3 UGB
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