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Enthebung eines bestellten Abschlussprüfers (Genossenschaftsrevisors) durch das Gericht

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Die Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts kann einen wichtigen Grund zur Abberufung des bestellten Abschlussprüfers (Revisors) darstellen.

Dies ist insbesondere bei der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Fall.

  • § 2 Abs 3 GenRevG
  • Abschlussprüfer
  • wichtiger Grund
  • Enthebung
  • GES 2022, 140
  • OGH, 02.02.2022, 6 Ob 182/21i
  • Gesellschaftsrecht
  • Revisor
  • § 270 Abs 3 UGB

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