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Auch „alte“ Unterhaltsvergleiche nicht mehr pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 136
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2448 Wörter, Seiten 257-259

30,00 €

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Nach § 190 Abs 3 idF BGBl I 15/2013 bedürfen Vereinbarungen über die Höhe des gesetzlichen Kindesunterhalts keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung mehr. Diese Regelung gilt seit 01. 02. 2013 und auch für Vereinbarungen, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, aber noch nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigt waren.

  • § 55a EheG
  • OGH, 19.12.2013, 3 Ob 238/13s
  • Öffentliches Recht
  • BG Liesing, 25.06.2013, 13 E 518/13a
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 190 Abs 3 ABGB
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2014, 257
  • LGZ Wien, 21.10.2013, 46 R 264/13h
  • Arbeitsrecht

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