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Auflösung Privatstiftung; Nichterreichbarkeit des Stiftungszweckes

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Die Nichterreichbarkeit des Stiftungszwecks ist durch Gesamtbetrachtung aller Umstände festzustellen. Mitunter wird hiefür eine Prognose erforderlich sein. Der Stiftungszweck ist dann nicht mehr erreichbar, wenn nach menschlichem Ermessen auf längere Sicht keine Umstände eintreten werden, die ihn erreichbar machen.

  • § 35 Abs 2 Z 2 PSG
  • OGH, 22.12.2021, 6 Ob 202/21f
  • OLG Wien, 10.09.2021, 6 R 117/21a-37
  • WBl-Slg 2022/140
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • HG Wien, 06.07.2021, 71 Fr 6118/17s-33

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