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Ausreichende Begründung der Nichtvorlage von Unterlagen an den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss seitens der Bundesministerin für Klimaschutz

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Abweisung des Antrags eines Viertels der Mitglieder des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses auf Entscheidung einer Meinungsverschiedenheit (mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) betreffend ein Verlangen auf ergänzende Beweisanforderung, da die Bundesministerin hinreichend begründet hat, dass die angeforderten Akten und Unterlagen nicht vom Gegenstand der Untersuchung erfasst sind. Im vorliegenden Fall wäre eine Begründung der Minderheit erforderlich, dass die angeforderten Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes liegen.

  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • VfGH, 23.09.2022, UA 77/2022UA 85/2022
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2023, 93
  • Arbeitsrecht
  • VO-UA (Anlage zum GOG-NR)

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