


Erbrachte Diversionsleistungen sind auf Strafe anzurechnen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 145
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 559 Wörter, Seiten 132-133
30,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Die im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen sind angemessen auf die verhängte Strafe anzurechnen. Diese Anrechnung ist Teil des Strafausspruchs des Urteils.
-
- § 205 Abs 5 S 4 und 5 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Feldkirch, 09.03.2022, 20 Hv 43/20i
- JBL 2023, 132
- Zivilverfahrensrecht
- § 260 Abs 1 Z 3 StPO
- Arbeitsrecht
- OGH, 27.07.2022, 15 Os 53/22s
Die im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen sind angemessen auf die verhängte Strafe anzurechnen. Diese Anrechnung ist Teil des Strafausspruchs des Urteils.
- § 205 Abs 5 S 4 und 5 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Feldkirch, 09.03.2022, 20 Hv 43/20i
- JBL 2023, 132
- Zivilverfahrensrecht
- § 260 Abs 1 Z 3 StPO
- Arbeitsrecht
- OGH, 27.07.2022, 15 Os 53/22s