Bedeutung des informierten Benutzers und der Eigenart im Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 31
- Aufsatz, 7869 Wörter
- Seiten 305 -315
- https://doi.org/10.33196/wbl201706030601
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Der informierte Benutzer spielt in der europäischen Rsp zum Geschmacksmusterrecht, insbesondere als Maßstab zur Beurteilung der Schutzvoraussetzung der Eigenart eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters gem Art 6 GGVO, eine bedeutende Rolle. Die Autoren zeigen im Spiegel von Rsp und Lit auf, welche Merkmale dem informierten Benutzer in verschiedenen Fallkonstellationen zukommen und was daraus für die Prüfung der Neuheit und Eigenart, aber auch weiterer wichtiger Kriterien abzuleiten ist. Aktuelle Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH, etwa zur schutzausschließenden technischen Bedingtheit iSv Art 8 Abs 1 GGVO, unterstreichen die Aktualität der vorliegenden Thematik.
- Haybäck, Gerwin
- Seiser, Claudia
- Eigenart
- normative Figur
- Benutzergruppen
- Gesamteindruck
- Rechtsfigur
- Sichtbarkeitserfordernis
- Benutzerbegriff
- Maßstabsfigur
- Geschmacksmuster
- Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (MusterRL)
- informierter Benutzer
- Übertragungsdesign
- Identität
- Design Approach
- Sättigung des Stands der Technik
- WBL 2017, 305
- komplexes Erzeugnis
- Market Approach
- Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Gestaltungsfreiheit
- vorbekannter Formenschatz
- Neuheit
- Produktdifferentiator
- Verordnung (EG) 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGVO)
- Entwerfer
- Mehrgesichtigkeit
- Einzeldesignvergleich
- Doppelgesichtigkeit
- Muster
- geistiges Eigentum
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