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Verfall von Ansprüchen

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Hat sich der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung seiner Forderung auf einen bestimmten Betrag festgelegt, kann der Arbeitgeber einer nachträglichen höheren Forderung den Einwand des Verfalls entgegenhalten. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag errechnet und bezahlt und der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Verfallsfrist einen höheren Anspruch geltend macht.

  • § 1486 ABGB
  • OGH, 27.01.2017, 8 ObA 75/16m
  • Pkt XX KollV Handelsangestellte
  • WBl-Slg 2017/109
  • OLG Linz, 15.11.2016, 11 Ra 79/16s-11
  • LG Linz, 07.07.2016, 9 Cga 64/16f-7
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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