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Heft 12, Dezember 2014, Band 28
Beginn des Laufs der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungsfrist
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 104 Wörter
- Seiten 724-724
- https://doi.org/10.33196/wbl201412072403
30,00 €
inkl MwStIm Verfahren über eine Beschwerde gegen einen verwaltungsbehördlichen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit beginnt die Entscheidungsfrist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 34 Abs 1 zweiter Satz VwGVG mit der Vorlage der Beschwerde und nicht mit dem Einlangen bei der ersten Instanz unter Zubilligung eines angemessenen Zeitraums für die Weiterleitung der Beschwerde an die zweite Instanz.
Konkrete Anhaltspunkte für eine Unionsrechtswidrigkeit dieser Bestimmung unter dem Blickwinkel des Rechts auf eine Entscheidung in angemessener Frist liegen nicht vor, zumal die in § 34 Abs 1 zweiter Satz VwGVG getroffene Regelung für sich eine Entscheidung der Rechtssache in angemessener Frist nicht verhindert.
- WBl-Slg 2014/252
- VwGH, 10.09.2014, Fr 2014/20/0027
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 34 Abs 1 VwGVG
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