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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 1302 Wörter
- Seiten 709-711
- https://doi.org/10.33196/wbl201412070901
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inkl MwStFür die Beurteilung, ob eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt, ist der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. Arbeitskräfteüberlassung liegt bereits dann vor, wenn auch nur eines der in § 4 Abs 2 AÜG aufgezählten Merkmale erfüllt ist. Ob der Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem Beschäftiger zivilrechtlich als Werkvertrag zu beurteilen ist, ist nicht entscheidend.
Die Materialprüfung von zugelieferten Teilen vor ihrer Weiterverarbeitung im Produktionsbetrieb des Auftraggebers ist nur ein Schritt im Produktionsablauf, aber kein unterscheidbares Werk iSd § 4 Abs 2 Z 1 AÜG.
- OGH, 25.08.2014, 8 ObA 7/14h
- § 10 AÜG
- § 4 AÜG
- OLG Linz, 06.11.2013, 11 Ra 74/13a-20
- WBl-Slg 2014/241
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Wels, 22.07.2013, 10 Cga 11/13v-16
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