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Heft 12, Dezember 2014, Band 28
Kapitalmarktrecht: Zur Auslegung des Begriffs „Zahlungen an die Anteilsinhaber“ in Art 45 OGAW-RL
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 2172 Wörter
- Seiten 692-694
- https://doi.org/10.33196/wbl201412069201
30,00 €
inkl MwStDie in Art 45 der RL 85/611/EWG in der durch die RL Nr 95/26/EG des EP und des Rates vom 29. Juni 1995 geänderten Fassung vorgesehene Verpflichtung, nach der ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der seine Anteile in einem anderen als dem MS vertreibt, in dem er ansässig ist, die Zahlungen an die Anteilinhaber im MS des Vertriebs sicherstellen muss, ist dahin auszulegen, dass sie nicht die Aushändigung an Anteilinhaber von Zertifikaten über Anteile einschließt, die auf ihren Namen in das vom Emittenten geführte Verzeichnis der Anteilinhaber eingetragen sind.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 45 der RL des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (85/611/EWG)
- EuGH, 11.09.2014, Rs C-88/13, (Philippe Gruslin/Beobank SA, vormals Citibank Belgium SA; Cour de cassation [Belgien])
- WBl-Slg 2014/231
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