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Heft 9, September 2021, Band 34
BGH: Konkurrenzschutzausschluss im Einkaufszentrum in Kombination mit Betriebspflicht unwirksam; Anforderungen an Schriftform
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 5569 Wörter
- Seiten 372-377
- https://doi.org/10.33196/wobl202109037201
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inkl MwStEin vertragsimmanenter Konkurrenzschutz kann grundsätzlich auch für Mieter in einem Einkaufszentrum bestehen.
Der formularmäßige Ausschluss des Konkurrenzschutzes in einem Einkaufszentrum bei gleichzeitiger Festlegung einer Betriebspflicht mit Sortimentsbindung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist unwirksam.
Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu der Unterschrift eines von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, dann nicht als allein unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus, wenn die Urkunde aufgrund ihres sonstigen Erscheinungsbilds nicht den Eindruck der Vollständigkeit erweckt.
- Köll, Hannah
- § 566 BGB
- LG Berlin, 90 O 7/17
- § 242 BGB
- § 550 BGB
- § 543 BGB
- Miet- und Wohnrecht
- BGH, 26.02.2020, XII ZR 51/19
- § 546 BGB
- § 535 BGB
- KG Berlin, 8 U 147/17
- WOBL-Slg 2021/110
- § 307 BGB
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