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Lagezuschlag beim Richtwertmietzins: zum Referenzgebiet in Wien

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Zur Beurteilung, ob eine konkrete Lage (Wohnumgebung) aufgrund ihrer Eigenschaften als überdurchschnittlich zu qualifizieren ist, bedarf es eines wertenden Vergleichs mit anderen Lagen (Wohnumgebungen). In Wien ist als Referenzgebiet für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit der Lage eines Hauses nicht regelhaft maximal der jeweilige Gemeindebezirk heranzuziehen, sondern auf jene Teile des Wiener Stadtgebiets abzustellen, die einander nach der Verkehrsauffassung in ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und daher ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet bilden.

  • LGZ Wien, 38 R 254/19p
  • WOBL-Slg 2021/96
  • § 16 MRG
  • OGH, 25.08.2020, 5 Ob 140/20d, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 2 Abs 3 RichtWG

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