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Kündigung wegen nicht entsprechender Benützung: Kind des verstorbenen Mieters beabsichtigt, das Geschäft weiterzuführen

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Bei der Kündigung wegen fehlender regelmäßiger Benützung des Mietgegenstandes ist es zugunsten des Mieters zu berücksichtigen, wenn dieser, wie vertraglich vorgesehen, untervermietet wurde und zudem ein Kind des (verstorbenen) Mieters beabsichtigt, dessen Geschäft weiterzuführen.

  • OGH, 20.10.2020, 1 Ob 182/20a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • WOBL-Slg 2021/99
  • LGZ Wien, 40 R 50/20d
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 Abs 2 Z 7 MRG
  • BG Innere Stadt Wien, 56 C 139/18h

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