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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens: Rauschgiftvergehen des Mieters

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 34
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1427 Wörter, Seiten 337-339

30,00 €

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Der wiederholte Konsum sowie die Herstellung und Weitergabe von Suchtmitteln, die nach außen hin massiv sichtbar ist, stellt den Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens dar. Es ist den übrigen Hausbewohnern nicht zumutbar, in einem Haus zu wohnen, in dem der wiederholte Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen des SMG evident ist.

  • § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG
  • LGZ Wien, 38 R 301/19z
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Innere Stadt Wien, 42 C 177/16s
  • OGH, 29.09.2020, 9 Ob 41/20z
  • WOBL-Slg 2021/98

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