Mietzinsminderung bei der Geschäftsraummiete wegen COVID-19 „jenseits“ der Lockdowns
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 34
- Aufsatz, 5931 Wörter
- Seiten 321 -328
- https://doi.org/10.33196/wobl202109032101
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Bezüglich des Themenkomplexes „Mietzinsminderung bei Geschäftsräumen wegen COVID-19“ kristallisiert sich bereits sehr deutlich heraus, dass gänzliche Betretungsverbote für Kunden, insb während der Lockdowns, wegen der §§ 1104 f ABGB den Mieter dem Grunde nach zu einer Mietzinsminderung berechtigen; von den bislang vorliegenden Instanz-E wird sogar von einem gänzlichen Mietzinsentfall für die fraglichen Zeiträume ausgegangen. Keineswegs klar erscheint derzeit hingegen, ob auch weniger schwerwiegende Gebrauchsbeeinträchtigungen von Geschäftsräumen, wenn und insoweit sie pandemiebedingt sind, den Mieter zur Mietzinsminderung berechtigen. Im Beitrag wird diese Fragestellung näher erörtert.
- Vonkilch, Andreas
- Geschäftsraummiete
- § 1096 ABGB
- Pandemie
- § 1105 ABGB
- § 7 ABGB
- § 1106 ABGB
- Gefahrtragung
- Coronavirus
- § 914 ABGB
- § 6 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- COVID-19
- Mietzinsminderung
- § 1104 ABGB
- WOBL 2021, 321
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