


BVwG verneint UVP-Pflicht: „Logistikzentrum Ebergassing“ ist kein Industrie- bzw Gewerbepark iSd UVP-G
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1921 Wörter, Seiten 260-263
20,00 €
inkl MwSt




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Wesensbestimmend für einen Industrie- bzw Gewerbepark ist, dass ein Errichter/Betreiber die Aufschließungsund Infrastrukturaustattung für mehrere Betriebe vornimmt. Es reicht daher nicht aus, wenn zwar konkrete Infrastruktur geschaffen wird, diese jedoch ausschließlich dem eigenen Betriebszweck dient.
Es kann nur das eingereichte Projekt in seinem Umfang beurteilt werden. Nicht beurteilt werden können ungewisse in der Zukunft liegende mögliche Projekte.
Es besteht kein Grund zur Annahme, dass der für Projekte nach Anh 1 Z 18 lit c UVP-G festgelegte Schwellenwert von 25 ha mit der Verpflichtung aus Art 2 Abs 1 und Art 4 Abs 3 UVP-RL unvereinbar wäre.
-
- Bergthaler, Wilhelm
-
- Anhang 2 Kat D
- § 2 Abs 2 UVP-G
- § 3 Abs 7 UVP-G
- ZVG-Slg 2014/46
- § 3 Abs 7a UVP-G
- Anhang 1 Z 18 lit c
- Verwaltungsverfahrensrecht
- BVwG, 20.02.2014, W 155 2000182-1/5E
Wesensbestimmend für einen Industrie- bzw Gewerbepark ist, dass ein Errichter/Betreiber die Aufschließungsund Infrastrukturaustattung für mehrere Betriebe vornimmt. Es reicht daher nicht aus, wenn zwar konkrete Infrastruktur geschaffen wird, diese jedoch ausschließlich dem eigenen Betriebszweck dient.
Es kann nur das eingereichte Projekt in seinem Umfang beurteilt werden. Nicht beurteilt werden können ungewisse in der Zukunft liegende mögliche Projekte.
Es besteht kein Grund zur Annahme, dass der für Projekte nach Anh 1 Z 18 lit c UVP-G festgelegte Schwellenwert von 25 ha mit der Verpflichtung aus Art 2 Abs 1 und Art 4 Abs 3 UVP-RL unvereinbar wäre.
- Bergthaler, Wilhelm
- Anhang 2 Kat D
- § 2 Abs 2 UVP-G
- § 3 Abs 7 UVP-G
- ZVG-Slg 2014/46
- § 3 Abs 7a UVP-G
- Anhang 1 Z 18 lit c
- Verwaltungsverfahrensrecht
- BVwG, 20.02.2014, W 155 2000182-1/5E