


Deliktische Haftung der Eigentümergemeinschaft bei Fehlverhalten des Verwalters
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 335 Wörter, Seiten 466-466
30,00 €
inkl MwSt




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Die Eigentümergemeinschaft haftet Wohnungseigentümern (und deren Mietern) deliktisch für ein Fehlverhalten des Hausverwalters bei Durchführung des Winterdienstes, wenn der Hausverwalter in diesem Aufgabenbereich mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis ausgestattet und daher als Repräsentant der Eigentümergemeinschaft anzusehen ist.
-
- § 1295 ABGB
- WOBL-Slg 2021/133
- Miet- und Wohnrecht
- LG Ried im Innkreis, 5 Cg 37/18w, siehe dazu auch den Beitrag von Pittl/Ponholzer in diesem Heft der wobl 2021, 434.
- OLG Linz, 6 R 38/20f
- § 1313a ABGB
- § 18 WEG
- OGH, 25.08.2020, 5 Ob 160/20w, Zurückweisung des Rekurses
Die Eigentümergemeinschaft haftet Wohnungseigentümern (und deren Mietern) deliktisch für ein Fehlverhalten des Hausverwalters bei Durchführung des Winterdienstes, wenn der Hausverwalter in diesem Aufgabenbereich mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis ausgestattet und daher als Repräsentant der Eigentümergemeinschaft anzusehen ist.
- § 1295 ABGB
- WOBL-Slg 2021/133
- Miet- und Wohnrecht
- LG Ried im Innkreis, 5 Cg 37/18w, siehe dazu auch den Beitrag von Pittl/Ponholzer in diesem Heft der wobl 2021, 434.
- OLG Linz, 6 R 38/20f
- § 1313a ABGB
- § 18 WEG
- OGH, 25.08.2020, 5 Ob 160/20w, Zurückweisung des Rekurses