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Dobler, Benjamin

Keine haftungsrechtliche Wirkung einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige

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Die NÖ BauO sieht lediglich eine Fertigstellungsanzeige, aber keinen Benutzungsbewilligungsbescheid vor. Aus baurechtlicher Sicht ermächtigt eine vollständige Fertigstellungsanzeige zur Benutzung des Bauwerks. Ein mangelfreies Bauwerk nach Gewährleistungsrecht oder damit im Zusammenhang stehendem Schadenersatzrecht ist jedoch keine Voraussetzung. Nach Erstattung einer formell vollständigen Fertigstellungsanzeige ist somit idR kein baubehördliches Verfahren mehr anhängig.

  • Dobler, Benjamin
  • § 1311 ABGB
  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • § 933 Abs 1 ABGB
  • OGH, 20.10.2020, 4 Ob 94/20g
  • § 30 NÖ BauO
  • OLG Graz, 2 R 190/19g
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 933a ABGB
  • LG Klagenfurt, 29 Cg 78/15m
  • § 922 ABGB
  • WOBL-Slg 2021/137

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