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Heft 10, Oktober 2015, Band 137
Der Erbverzicht nach dem Erbrechts-Änderungsgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Aufsatz, 14272 Wörter
- Seiten 613-630
- https://doi.org/10.33196/jbl201510061301
30,00 €
inkl MwStDer Erbverzicht iSd § 551 ABGB wirft nach geltendem Recht die wohl strittigsten Fragen des Erbrechts auf. So ist etwa fraglich, ob der Verzichtende bei der Ausmessung der Pflichtteile mitzuzählen ist, sodass die Pflichtteilsquoten anderer unverändert bleiben, oder ob Abfindungen für einen Erbverzicht anzurechnen sind. Im folgenden Beitrag wird nicht nur untersucht, ob und wie die bisherigen Streitfragen durch das ErbRÄG 2015 (ausreichend) gelöst werden, sondern es werden auch die neu geschaffenen Zweifelsfragen aufgezeigt und einer Lösung zugeführt.
- Kogler, Gabriel
- § 760 ABGB nF
- § 551 ABGB nF
- § 551 ABGB aF
- Quotenerhöhung
- Aufhebung
- Pflichtteilsverzicht
- § 790 ABGB aF
- Vermächtnisverzicht
- Pflichtteilsbemessung
- § 784 ABGB nF
- § 783 ABGB nF
- Öffentliches Recht
- Abfindung
- § 785 ABGB aF
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 788 ABGB aF
- Wirkungserstreckung.
- Europa- und Völkerrecht
- § 789 ABGB aF
- § 753 ABGB nF
- Allgemeines Privatrecht
- § 758 ABGB nF
- Erbverzicht
- Anrechnung
- Zivilverfahrensrecht
- § 767 ABGB aF
- Form
- § 781 ABGB nF
- § 782 ABGB nF
- Arbeitsrecht
- JBL 2015, 613
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