


Verjährung von Amtshaftungsansprüchen spätestens nach zehn Jahren
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 137
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 46 Wörter, Seiten 668-668
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Erlangt der Geschädigte vor Ablauf der objektiven zehnjährigen Verjährungsfrist Kenntnis vom Schaden, hat er seinen Anspruch bei sonstiger Verjährung dennoch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, sofern die dreijährige (subjektive) Frist nicht noch früher abläuft und die Verjährung herbeiführt.
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- § 6 Abs 1 AHG
- OLG Wien, 27.11.2014, 14 R 136/14v
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2015, 668
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- LGZ Wien, 25.08.2014, 30 Cg 18/14h
- OGH, 18.06.2015, 1 Ob 41/15h
Erlangt der Geschädigte vor Ablauf der objektiven zehnjährigen Verjährungsfrist Kenntnis vom Schaden, hat er seinen Anspruch bei sonstiger Verjährung dennoch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, sofern die dreijährige (subjektive) Frist nicht noch früher abläuft und die Verjährung herbeiführt.
- § 6 Abs 1 AHG
- OLG Wien, 27.11.2014, 14 R 136/14v
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2015, 668
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- LGZ Wien, 25.08.2014, 30 Cg 18/14h
- OGH, 18.06.2015, 1 Ob 41/15h