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Heft 10, Oktober 2015, Band 137
Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Geltendmachung im Bauverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 1392 Wörter
- Seiten 673-674
30,00 €
inkl MwStPersonen, die unter den Begriff „Nachbar“ nach der Tir BauO fallen, gehören zur „betroffenen Öffentlichkeit“ iS von Art 1 Abs 2 RL 2011/92.
Der UVP-Feststellungsbescheid entfaltet gegenüber Nachbarn iS der Tir BauO keine Bindungswirkung. Diese können im Verfahren zur Erteilung einer Baubewilligung mit dem Vorbringen, es sei keine UVP durchgeführt worden, die Frage der Zuständigkeit aufwerfen.
- VwGH, 04.08.2015, Ra 2014/06/0044
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 3 Abs 7 UVP-G
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 26 Tir BauO
- § 53 Tir BauO
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2015, 673
- Arbeitsrecht
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