Die Klausel-RL steht einer Regelung entgegen, nach der ein Gericht, das mit dem Erlass eines Zahlungsbefehls aus einem Eigenwechsel, der eine Forderung aus einem Verbraucherkreditvertrag besichert, befasst ist, die Missbräuchli...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 66
- Erkenntnisse des EuGH, 4303 Wörter
- Seiten 820 -824
- https://doi.org/10.47782/oeba201811082001
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Art 7 - Nationale Vorschriften zur Regelung des Insolvenzverfahrens - Schulden aus einem Verbraucherkreditvertrag - Wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf - Nr 1 Buchst e des Anhangs - Unverhältnismäßigkeit des Entschädigungsbetrags - Richtlinie 2008/48/EG - Art 3 Buchst l - Gesamtkreditbetrag - Nr I des Anhangs I - Höhe des Kreditauszahlungsbetrags - Berechnung des effektiven Jahreszinses - Art 10 Abs 2 - Informationspflicht - Prüfung von Amts wegen - Sanktion;
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 2008/ 48/EG - Verfahren zum Erlass eines Zahlungsbefehls wegen eines Eigenwechsels, der Ansprüche aus einem Verbraucherkreditvertrag sichert;
Art 7 Abs 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es ermöglicht, auf der Grundlage eines gültigen Eigenwechsels, der eine Forderung aus einem Verbraucherkreditvertrag besichert, einen Zahlungsbefehl zu erlassen, entgegensteht, wenn das mit einem Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls befasste Gericht die mögliche Missbräuchlichkeit der Klauseln dieses Vertrags nicht prüfen darf und es aufgrund der Modalitäten für die Ausübung des Rechts, Widerspruch gegen einen solchen Zahlungsbefehl einzulegen, nicht möglich ist, die Einhaltung der dem Verbraucher nach dieser Richtlinie zustehenden Rechte zu gewährleisten.
- Lurger, Brigitta
- oeba-Slg 2018/82
- EuGH, 13.09.2018, C-176/17, 2. Kammer
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