


Die Verjährung bei Medieninhaltsdelikten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 141
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 452 Wörter, Seiten 55-55
30,00 €
inkl MwSt




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Für ein Medieninhaltsdelikt iS des § 1 Abs 1 Z 12 MedienG gilt § 32 MedienG als lex specialis. Danach beginnt die Frist der Verjährung der Strafbarkeit eines Medieninhaltsdelikts zu der Zeit, da mit der Verbreitung im Inland begonnen wird. § 58 Abs 1 StGB, der eine Sonderregelung für Erfolgsdelikte enthält, ist ausdrücklich nicht anzuwenden. Unabhängig von der Dauer der Verbreitung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt des Beginns der Verbreitung (auch) im Inland.
-
- OGH, 19.06.2018, 11 Os 66/18t
- JBL 2019, 55
- Öffentliches Recht
- § 32 MedienG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 58 Abs 1 StGB
- LG Klagenfurt, 30.08.2017, 80 Hv 10/17k
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Für ein Medieninhaltsdelikt iS des § 1 Abs 1 Z 12 MedienG gilt § 32 MedienG als lex specialis. Danach beginnt die Frist der Verjährung der Strafbarkeit eines Medieninhaltsdelikts zu der Zeit, da mit der Verbreitung im Inland begonnen wird. § 58 Abs 1 StGB, der eine Sonderregelung für Erfolgsdelikte enthält, ist ausdrücklich nicht anzuwenden. Unabhängig von der Dauer der Verbreitung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt des Beginns der Verbreitung (auch) im Inland.
- OGH, 19.06.2018, 11 Os 66/18t
- JBL 2019, 55
- Öffentliches Recht
- § 32 MedienG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 58 Abs 1 StGB
- LG Klagenfurt, 30.08.2017, 80 Hv 10/17k
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht