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Die Verjährung bei Medieninhaltsdelikten
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 452 Wörter
- Seiten 55-55
- https://doi.org/10.33196/jbl201901005501
30,00 €
inkl MwStFür ein Medieninhaltsdelikt iS des § 1 Abs 1 Z 12 MedienG gilt § 32 MedienG als lex specialis. Danach beginnt die Frist der Verjährung der Strafbarkeit eines Medieninhaltsdelikts zu der Zeit, da mit der Verbreitung im Inland begonnen wird. § 58 Abs 1 StGB, der eine Sonderregelung für Erfolgsdelikte enthält, ist ausdrücklich nicht anzuwenden. Unabhängig von der Dauer der Verbreitung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt des Beginns der Verbreitung (auch) im Inland.
- OGH, 19.06.2018, 11 Os 66/18t
- JBL 2019, 55
- Öffentliches Recht
- § 32 MedienG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 58 Abs 1 StGB
- LG Klagenfurt, 30.08.2017, 80 Hv 10/17k
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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