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Verwertung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sache: Vorrang von § 12 Abs 3 IO gegenüber § 307 EO
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 987 Wörter
- Seiten 51-52
- https://doi.org/10.33196/jbl201901005101
30,00 €
inkl MwStFindet die Verwertung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sache (Forderung) bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt, ohne dass der Betreibende befriedigt wird, so ist der Teil des Erlöses, der auf das erloschene Absonderungsrecht entfällt, nicht dem betreffenden Gläubiger auszufolgen, sondern von Amts wegen in die Masse einzubeziehen. Insofern ist § 12 Abs 3 IO als Sonderbestimmung gegenüber den allgemeinen Verteilungsgrundsätzen der EO anzusehen.
- OGH, 25.04.2018, 3 Ob 3/18i
- BG Neunkirchen, 28.08.2017, 6 E 1726/17k
- LG Wiener Neustadt, 14.11.2017, 17 R 154/17v
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2019, 51
- § 12 Abs 3 IO
- Zivilverfahrensrecht
- § 307 EO
- Arbeitsrecht
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