


Dieselskandal: Angebot eines Software-Updates nach Ablauf der Gewährleistungsfrist als Verzicht auf Verjährungseinrede
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 145
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1181 Wörter, Seiten 786-788
30,00 €
inkl MwSt




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Ein Käufer, der in Kenntnis der Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ ist und der in diesem Zusammenhang aufgefordert wird, wegen einer – ihm nicht näher erläuterten – Rückrufaktion sein Fahrzeug für ein Software-Update zur Verkäuferin zu bringen, muss dies typischerweise dahin verstehen, dass der Verstoß gegen die geltenden Abgasvorschriften behoben, also sein Auto diesen fortan entsprechen wird. Selbst bei Annahme eines Ablaufs der Gewährleistungsfrist ist das Angebot eines Software-Updates als Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs und als Verzicht auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung zu verstehen.
-
- § 933 ABGB
- Öffentliches Recht
- OLG Wien, 09.03.2023, 4 R 151/22p
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2023, 786
- OGH, 29.08.2023, 8 Ob 40/23z
- HG Wien, 10.07.2022, 62 Cg 17/21v
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Ein Käufer, der in Kenntnis der Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ ist und der in diesem Zusammenhang aufgefordert wird, wegen einer – ihm nicht näher erläuterten – Rückrufaktion sein Fahrzeug für ein Software-Update zur Verkäuferin zu bringen, muss dies typischerweise dahin verstehen, dass der Verstoß gegen die geltenden Abgasvorschriften behoben, also sein Auto diesen fortan entsprechen wird. Selbst bei Annahme eines Ablaufs der Gewährleistungsfrist ist das Angebot eines Software-Updates als Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs und als Verzicht auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung zu verstehen.
- § 933 ABGB
- Öffentliches Recht
- OLG Wien, 09.03.2023, 4 R 151/22p
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2023, 786
- OGH, 29.08.2023, 8 Ob 40/23z
- HG Wien, 10.07.2022, 62 Cg 17/21v
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht