


Nach Herkunftsstaaten differenzierende Einreiseregelungen der COVID-19-EinreiseV waren verfassungskonform
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 145
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 6126 Wörter, Seiten 777-783
30,00 €
inkl MwSt




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Die Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 lagen im Einschätzungs- und Prognosespielraum des Verordnungsgebers; die gesetzliche Grundlage war hinreichend determiniert. Eine selbstüberwachte und durch den Einreisezeitpunkt gestaltbare Heimquarantäneregelung stellt keine Freiheitsentziehung dar. Weiters verstößt die Differenzierung nach Herkunftsstaaten bei der Regelung des Einreiseverkehrs angesichts der erheblichen internationalen Mobilität nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, da den Erfordernissen der Administrierbarkeit des Grenzübertrittsrechtes Rechnung getragen werden musste. Schließlich lag keine unsachliche Ungleichbehandlung von „Daheimgebliebenen und Einreisenden“ vor, zumal auch im Inland erhebliche Verkehrsbeschränkungen galten.
-
- § 32 EpiG
- § 1 EpiG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- VfGH, 29.06.2023, V 143/2021
- Allgemeines Privatrecht
- § 7 EpiG
- § 40 EpiG
- § 25 EpiG
- § 28a EpiG
- Zivilverfahrensrecht
- §§ 4, 5 COVID-19-EinreiseV, BGBl II 445/2020 idF BGBl II 52/2021
- JBL 2023, 777
- §§ 3, 11 COVID-19-EinreiseV, BGBl II 445/2020 idF BGBl II 15/2021
- Arbeitsrecht
Die Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 lagen im Einschätzungs- und Prognosespielraum des Verordnungsgebers; die gesetzliche Grundlage war hinreichend determiniert. Eine selbstüberwachte und durch den Einreisezeitpunkt gestaltbare Heimquarantäneregelung stellt keine Freiheitsentziehung dar. Weiters verstößt die Differenzierung nach Herkunftsstaaten bei der Regelung des Einreiseverkehrs angesichts der erheblichen internationalen Mobilität nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, da den Erfordernissen der Administrierbarkeit des Grenzübertrittsrechtes Rechnung getragen werden musste. Schließlich lag keine unsachliche Ungleichbehandlung von „Daheimgebliebenen und Einreisenden“ vor, zumal auch im Inland erhebliche Verkehrsbeschränkungen galten.
- § 32 EpiG
- § 1 EpiG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- VfGH, 29.06.2023, V 143/2021
- Allgemeines Privatrecht
- § 7 EpiG
- § 40 EpiG
- § 25 EpiG
- § 28a EpiG
- Zivilverfahrensrecht
- §§ 4, 5 COVID-19-EinreiseV, BGBl II 445/2020 idF BGBl II 52/2021
- JBL 2023, 777
- §§ 3, 11 COVID-19-EinreiseV, BGBl II 445/2020 idF BGBl II 15/2021
- Arbeitsrecht