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Kein Unterlassungsanspruch wegen Installation eines „Smart Meter“ mit Opt-out-Konfiguration (Ferraris-Zähler II)

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Mit dem Einbau und der Verwendung eines „Smart Meter“ (intelligenter Stromzähler) an sich ist weder eine der DSGVO widersprechende Datenverarbeitung noch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Geheimsphäre (§ 16 ABGB) verbunden, die ihren Einbau oder ihre Verwendung unzulässig machen würden.

Im Rahmen einer Opt-out-Konfiguration gemäß § 1 Abs 6 IME-VO, in der ein (intelligentes) Messgerät nur die Funktion eines (digitalen) Standardstromzählers erfüllt, wird den berechtigten Interessen an einer Auslesung und Abgrenzung des jährlichen Stromverbrauchs im Hinblick auf die durch § 1 DSG bzw Art 8 EMRK geschützten (personenbezogenen) Daten in verhältnismäßiger Weise Rechnung getragen.

  • OLG Wien, 02.11.2021, 15 R 44/21g
  • § 16 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Art 4 DSGVO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Art 8 EMRK
  • § 1 DSG
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2023, 783
  • LGZ Wien, 04.02.2021, 29 Cg 43/20m
  • Art 6 DSGVO
  • OGH, 06.04.2022, 6 Ob 36/22w
  • Arbeitsrecht

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