Doppelveräußerung einer Liegenschaft: Eigentumsübertragung vom Zweitkäufer direkt an den Erstkäufer qua Schadenersatz
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 136
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2760 Wörter, Seiten 113-116
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Bei Doppelveräußerung einer Liegenschaft kann der Erstkäufer vom Zweitkäufer, der vorsätzlich in das Forderungsrecht eingegriffen hat und dem die Liegenschaft einverleibt wurde, Eigentumsverschaffung verlangen. Der Anspruch auf Naturalersatz muss sich nicht stets auf die Herstellung des vor der Schädigung bestehenden Zustands beschränken; vielmehr hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie er heute ohne das schädigende Ereignis stünde. Steht fest, dass der Erstkäufer ohne den rechtswidrigen Eingriff des Zweitkäufers bereits Eigentümer der Liegenschaft wäre, stellte es einen bloß unvollständigen Ersatz dar, den Zweitkäufer dazu zu verhalten, das Liegenschaftseigentum an den ursprünglichen Verkäufer zurückfallen zu lassen bzw rückzuübertragen. Da der Zweitkäufer als nunmehriger Liegenschaftseigentümer in der Lage ist, den Erstkäufer durch Eigentumsübertragung die ihm gebührende Rechtsposition zu verschaffen, ist er als Schädiger dazu auch verpflichtet.
Nach dem Wortlaut des § 30a Abs 1 KSchG steht das Rücktrittsrecht bei bestimmten Erwerbsvorgängen (Immobiliengeschäften) zwar dem Mieter oder Käufer zu, nicht jedoch dem Verkäufer einer Liegenschaft. Zudem kommt das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG nur in Betracht, wenn das vom Verbraucher zu erwerbende oder anzumietende Objekt der Wohnversorgung dienen soll. Der Schutzzweck des § 30a KSchG besteht gerade nicht darin, dem Verkäufer einer Liegenschaft durch Rücktritt vom Vertrag mit dem Erstkäufer zum höchstmöglich erzielbaren Kaufpreis zu verhelfen.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
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- OLG Linz, 15.03.2013, 4 R 42/13v
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- OGH, 19.09.2013, 1 Ob 140/13i
- § 440 ABGB
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- § 1332 ABGB
- LG Salzburg, 03.01.2013, 9 Cg 209/10a
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- JBL 2014, 113