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Durchsetzung der Datenschutzrechte bei Akten der Strafgerichtsbarkeit, altes und neues Recht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 141
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2400 Wörter, Seiten 737-739

30,00 €

inkl MwSt

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Das GOG umfasst keine eigenen Datenschutzansprüche, sondern regelt nur die Durchsetzung der nach dem DSG 2000 bestehenden Datenschutzrechte bei Akten der Gerichtsbarkeit, sofern die in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Rechtsmittel kein Aufgreifen ermöglichen. Ein auf die (unverzügliche) Löschung von in einem Strafverfahren verarbeiteten personenbezogenen Daten bezogener Anspruch ist, weil er mit in der StPO eingeräumten Rechtsmitteln aufgegriffen werden kann, nicht Gegenstand des bloß subsidiären Verfahrens nach dem GOG.

  • Reindl-Krauskopf, Susanne
  • OLG, 09.05.2018, 7 Ns 6/18p
  • JBL 2019, 737
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 85 GOG idF BGBl I 128/2004
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 27 DSG
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 02.04.2019, 11 Os 69/18h
  • § 74 StPO
  • § 75 StPO
  • OLG, 09.05.2018, 7 Ns 7/18k
  • Arbeitsrecht

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