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Verstoß gegen den österreichischen ordre public durch Unterscheidung beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 141
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3732 Wörter, Seiten 721-725

30,00 €

inkl MwSt

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Regelungen einer fremden Rechtsordnung, die beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, sind wegen Verstoßes gegen den österreichischen ordre public nicht anzuwenden, wenn sich die Verschiedenbehandlung im konkreten Fall auswirkt und ein ausreichender Inlandsbezug vorliegt. Anderes könnte uU gelten, wenn das Ergebnis der Anwendung des fremden Rechts dem festgestellten Willen des Erblassers entspricht.

  • Heindler, Florian
  • OGH, 29.01.2019, 2 Ob 170/18s
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2019, 721
  • BG Wels, 07.03.2018, 1 A 313/13y
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Wels, 18.07.2018, 22 R 164/18a
  • § 6 IPRG
  • Arbeitsrecht

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