


Eigenhändige Streichungen und Ergänzungen auf Fotokopie einer formgültigen eigenhändigen Verfügung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 141
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3352 Wörter, Seiten 708-712
30,00 €
inkl MwSt




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Das eigenhändige Testament besteht aus einer eigenhändig geschriebenen Erklärung und der eigenhändigen Unterschrift des Verstorbenen. Unterschrift und Text der Urkunde müssen unmittelbar durch den Verstorbenen selbst erzeugt werden.
Eigenhändig geschriebene Änderungen samt Unterschrift auf einer Kopie einer formgültigen letztwilligen Verfügung sind daher nur dann wirksam, wenn sie für sich alleine genommen alle Elemente eines Testaments erfüllen.
-
- Krenmayr, Ulrich
-
- JBL 2019, 708
- § 582 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- § 722 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- § 578 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- LG Wiener Neustadt, 10.12.2018, 16 R 344/18d
- Öffentliches Recht
- § 578 ABGB
- § 585 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Baden, 10.10.2018, 10 A 21/17s
- Allgemeines Privatrecht
- § 1503 Abs 7 ABGB
- § 601 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- OGH, 25.07.2019, 2 Ob 19/19m
- Zivilverfahrensrecht
- § 722 ABGB
- Arbeitsrecht
Das eigenhändige Testament besteht aus einer eigenhändig geschriebenen Erklärung und der eigenhändigen Unterschrift des Verstorbenen. Unterschrift und Text der Urkunde müssen unmittelbar durch den Verstorbenen selbst erzeugt werden.
Eigenhändig geschriebene Änderungen samt Unterschrift auf einer Kopie einer formgültigen letztwilligen Verfügung sind daher nur dann wirksam, wenn sie für sich alleine genommen alle Elemente eines Testaments erfüllen.
- Krenmayr, Ulrich
- JBL 2019, 708
- § 582 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- § 722 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- § 578 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- LG Wiener Neustadt, 10.12.2018, 16 R 344/18d
- Öffentliches Recht
- § 578 ABGB
- § 585 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- BG Baden, 10.10.2018, 10 A 21/17s
- Allgemeines Privatrecht
- § 1503 Abs 7 ABGB
- § 601 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- OGH, 25.07.2019, 2 Ob 19/19m
- Zivilverfahrensrecht
- § 722 ABGB
- Arbeitsrecht