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Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit („A.C.A.B.“-Transparent)

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Verletzung im Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK durch Verhängung einer Verwaltungsstrafe auf Grund Schwenkens einer Fahne mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards) bei einem Fußballmatch mangels Vorliegens einer Anstandsverletzung: Die Bestrafung ist unverhältnismäßig, weil die Art und Umstände der Äußerung nicht ausreichend beachtet wurden. Das Schwenken dieses Transparentes stellt keine konkrete „Beschimpfung“ bestimmter anderer Personen (hier: Polizeibeamter) dar, das Hochhalten von derartigen Transparenten bei einem Fußballspiel durch Fans ist – sofern nicht anderes Verhalten ohnehin durch andere Normen strafbewehrt ist – jedenfalls in einer Gesamtsicht nicht geeignet, den Tatbestand der Anstandsverletzung zu erfüllen.

  • JBL 2019, 706
  • Art 10 EMRK
  • VfGH, 18.06.2019, E 5004/2018
  • Öffentliches Recht
  • § 1 Abs 1 WLSG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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