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Schutzzweck von § 18 Abs 1 StVO (Sicherheitsabstand)

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Die Schutznorm des § 18 Abs 1 StVO dient der Hintanhaltung aller Gefahren, die aus dem Hintereinanderfahren von Fahrzeugen entstehen. Es liegt außerhalb des Schutzzwecks des § 18 Abs 1 StVO, eine unmittelbare Kollision mit einem entgegenkommenden, seine Fahrbahnhälfte plötzlich verlassenden und in die Gegenfahrbahn eindringenden Fahrzeug zu verhindern oder auch nur dessen Folgen geringer zu halten.

  • § 1311 ABGB
  • § 18 Abs 1 StVO
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 28.05.2019, 2 Ob 226/18a
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2019, 712
  • OLG Linz, 23.08.2018, 6 R 85/18i
  • Arbeitsrecht
  • LG Salzburg, 16.05.2018, 8 Cg 65/17b

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