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Einschränkung der Lenkberechtigung wegen Zuckerkrankheit?

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Insulin birgt insbesondere aufgrund der hohen Hypoglykämie-Gefahr einen beim Lenken von Kraftfahrzeugen zu berücksichtigenden Faktor, weshalb die Einschränkung der Lenkberechtigung erforderlich ist. Als „bestimmte Tabletten“ gelten solche, die eine vergleichbare Wirkung wie Insulin und ein vergleichbar hohes Risiko einer Hypoglykämie auslösen. Somit sind Tabletten, die kein vergleichbares Risiko für eine Hypoglykämie erzeugen, nicht als „bestimmte Tabletten“ zu qualifizieren und nicht vom § 11 Abs 2 und 3 FSG-GV erfasst.

  • § 3 FSG
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • § 11 FSG-GV
  • § 8 FSG
  • LVwG OÖ, 26.09.2022, LVwG-652446/15/SB
  • ZVG-Slg 2022/85
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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