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Nachschulung wegen Verwendung des Mobiltelefons an der roten Verkehrsampel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 9
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1191 Wörter, Seiten 431-432

20,00 €

inkl MwSt

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Es gibt zahlreiche Umstände, welche es auch für den Lenker eines an einer roten Ampel angehalten Fahrzeuges erforderlich machen, das sonstige Verkehrsgeschehen aufmerksam zu beobachten. Daher ist das im § 102 Abs 3 S 5 KFG 1967 geregelte „Handy-Verbot“ auch in dieser Situation gültig.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • KFG § 102 Abs 3 S 5
  • ZVG-Slg 2022/86
  • LVwG OÖ, 31.08.2022, LVwG-652487/2/ZO/HM
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 4 Abs 6 FSG
  • § 4 Abs 3 FSG

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