


Nachschulung wegen Verwendung des Mobiltelefons an der roten Verkehrsampel
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 9
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 1191 Wörter, Seiten 431-432
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Es gibt zahlreiche Umstände, welche es auch für den Lenker eines an einer roten Ampel angehalten Fahrzeuges erforderlich machen, das sonstige Verkehrsgeschehen aufmerksam zu beobachten. Daher ist das im § 102 Abs 3 S 5 KFG 1967 geregelte „Handy-Verbot“ auch in dieser Situation gültig.
-
- Art 133 Abs 4 B-VG
- KFG § 102 Abs 3 S 5
- ZVG-Slg 2022/86
- LVwG OÖ, 31.08.2022, LVwG-652487/2/ZO/HM
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 4 Abs 6 FSG
- § 4 Abs 3 FSG
Es gibt zahlreiche Umstände, welche es auch für den Lenker eines an einer roten Ampel angehalten Fahrzeuges erforderlich machen, das sonstige Verkehrsgeschehen aufmerksam zu beobachten. Daher ist das im § 102 Abs 3 S 5 KFG 1967 geregelte „Handy-Verbot“ auch in dieser Situation gültig.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- KFG § 102 Abs 3 S 5
- ZVG-Slg 2022/86
- LVwG OÖ, 31.08.2022, LVwG-652487/2/ZO/HM
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 4 Abs 6 FSG
- § 4 Abs 3 FSG