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Entstehen eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

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Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht kann auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen. Es schadet also der Umstand, dass die Innehabung der fremden Sache und die vereinbarungsgemäße Zahlung des Kaufpreises erst nach Konkurseröffnung erfolgten, dem Entstehen des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts nicht.

  • § 10 KO
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OGH, 18.01.2012, 3 Ob 168/11v
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 471 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 369 UGB
  • OLG Linz, 05.05.2011, 1 R 171/10p
  • LG Linz, 14.06.2010, 4 Cg 59/10d
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2012, 316

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