



Kein Verbesserungsauftrag bei bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltetem Anbringen
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Rechtsprechung, 613 Wörter
- Seiten 325-326
30,00 €
inkl MwStHat die beschwerdeführende Partei einen der Beschwerde anhaftenden Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, um zB auf dem Umweg eines Verbesserungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Verbesserungsauftrages kein Raum; das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete Anbringen ist sofort zurückzuweisen.
- JBL 2012, 325
- VwGH, 21.09.2010, 2010/11/0108
- Öffentliches Recht
- § 34 Abs 2 VwGG
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