Wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb: mehrfache Befristung des Dienstvertrags, Verletzungen der Pflicht zur Stellenausschreibung und zur Verständigung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 134
- Rechtsprechung, 4345 Wörter
- Seiten 316 -321
- https://doi.org/10.33196/jbl201205031604
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Ist eine mehrmalige unmittelbar aufeinander folgende Befristung eines Dienstvertrags mangels der Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG 2002 unzulässig, so führt dies zu einem unbefristeten Dienstvertrag.
Eine Verletzung der Pflicht zur Stellenausschreibung iSd § 107 Abs 1 UG 2002 führt bei wissenschaftlichen Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb nicht zur Unwirksamkeit ihres Dienstvertrags. Wurde er allerdings ohne vorherige Verständigung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen abgeschlossen, so ist er iSd § 42 Abs 7 UG 2002 unwirksam.
Ein formal unwirksames befristetes Dienstverhältnis, das tatsächlich durchgehend praktiziert wurde, steht der Zulässigkeit des Abschlusses eines unmittelbar folgenden befristeten Dienstvertrags ohne die weiteren Voraussetzungen des § 109 Abs 2 UG 2002 entgegen.
- § 109 Abs 2 UG
- Öffentliches Recht
- LG Innsbruck, 29.11.2010, 42 Cga 92/10s
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 42 Abs 7 UG
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Innsbruck, 18.03.2011, 15 Ra 24/11h
- Zivilverfahrensrecht
- § 107 Abs 1 UG
- Arbeitsrecht
- JBL 2012, 316
- OGH, 25.11.2011, 9 ObA 76/11h
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