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Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
2824 Wörter, Seiten 64-68

20,00 €

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Der Wille zum Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft muss gegeben sein. Eine fremde Staatsbürgerschaft kann natürlich nur bedeuten: eine andere als die österreichische. Dies setzt aber logisch voraus, dass ein Wissen um den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gegeben ist. Ohne dieses Wissen wäre es gar nicht möglich, gem § 27 Abs 1 StbG eine Bewilligung zur Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft bei gleichzeitigem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zu beantragen.

  • § 42 Abs 3 StbG
  • VwG Wien, 12.10.2018, VGW-152/065/4649/2018
  • ZVG-Slg 2019/14
  • § 42 Abs 1 StbG
  • § 9 Abs 1 Z 1 StbG
  • § 27 Abs 2 StbG
  • § 39 Abs 1 StbG
  • § 39 Abs 2 StbG
  • § 7 Abs 1 StbG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 3 Abs 1 Z 1 StbG
  • § 27 Abs 1 StbG

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