


Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 2824 Wörter, Seiten 64-68
20,00 €
inkl MwSt




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Der Wille zum Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft muss gegeben sein. Eine fremde Staatsbürgerschaft kann natürlich nur bedeuten: eine andere als die österreichische. Dies setzt aber logisch voraus, dass ein Wissen um den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gegeben ist. Ohne dieses Wissen wäre es gar nicht möglich, gem § 27 Abs 1 StbG eine Bewilligung zur Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft bei gleichzeitigem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zu beantragen.
-
- § 42 Abs 3 StbG
- VwG Wien, 12.10.2018, VGW-152/065/4649/2018
- ZVG-Slg 2019/14
- § 42 Abs 1 StbG
- § 9 Abs 1 Z 1 StbG
- § 27 Abs 2 StbG
- § 39 Abs 1 StbG
- § 39 Abs 2 StbG
- § 7 Abs 1 StbG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 3 Abs 1 Z 1 StbG
- § 27 Abs 1 StbG
Der Wille zum Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft muss gegeben sein. Eine fremde Staatsbürgerschaft kann natürlich nur bedeuten: eine andere als die österreichische. Dies setzt aber logisch voraus, dass ein Wissen um den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft gegeben ist. Ohne dieses Wissen wäre es gar nicht möglich, gem § 27 Abs 1 StbG eine Bewilligung zur Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft bei gleichzeitigem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zu beantragen.
- § 42 Abs 3 StbG
- VwG Wien, 12.10.2018, VGW-152/065/4649/2018
- ZVG-Slg 2019/14
- § 42 Abs 1 StbG
- § 9 Abs 1 Z 1 StbG
- § 27 Abs 2 StbG
- § 39 Abs 1 StbG
- § 39 Abs 2 StbG
- § 7 Abs 1 StbG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 3 Abs 1 Z 1 StbG
- § 27 Abs 1 StbG