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Mindeststrafe für unterlassene Bereitstellung von Lohnunterlagen nicht verfassungswidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1966 Wörter, Seiten 89-91

20,00 €

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Die Mindeststrafdrohungen für die Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen finden ihre sachliche Rechtfertigung in dem Ziel, einer allfälligen Umgehung des Verbotes der Unterentlohnung von Arbeitskräften entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei der Festsetzung der Strafdrohung für derartige Verwaltungsübertretungen den möglichen wirtschaftlichen Nutzen in Betracht zu ziehen, den der Täter durch das verbotswidrige Verhalten erzielt.

  • Art 7 Abs 1 B-VG
  • VfGH, 04.10.2018, G 135/2018
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 7i Abs 4 AVRAG
  • ZVG-Slg 2019/20

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