


Mindeststrafe für unterlassene Bereitstellung von Lohnunterlagen nicht verfassungswidrig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1966 Wörter, Seiten 89-91
20,00 €
inkl MwSt




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Die Mindeststrafdrohungen für die Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen finden ihre sachliche Rechtfertigung in dem Ziel, einer allfälligen Umgehung des Verbotes der Unterentlohnung von Arbeitskräften entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei der Festsetzung der Strafdrohung für derartige Verwaltungsübertretungen den möglichen wirtschaftlichen Nutzen in Betracht zu ziehen, den der Täter durch das verbotswidrige Verhalten erzielt.
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- Art 7 Abs 1 B-VG
- VfGH, 04.10.2018, G 135/2018
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 7i Abs 4 AVRAG
- ZVG-Slg 2019/20
Die Mindeststrafdrohungen für die Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen finden ihre sachliche Rechtfertigung in dem Ziel, einer allfälligen Umgehung des Verbotes der Unterentlohnung von Arbeitskräften entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei der Festsetzung der Strafdrohung für derartige Verwaltungsübertretungen den möglichen wirtschaftlichen Nutzen in Betracht zu ziehen, den der Täter durch das verbotswidrige Verhalten erzielt.
- Art 7 Abs 1 B-VG
- VfGH, 04.10.2018, G 135/2018
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 7i Abs 4 AVRAG
- ZVG-Slg 2019/20