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EuGH: Keine Bagatellgrenze für Schäden aus Datenschutzverletzungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 12
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2276 Wörter, Seiten 63-66

20,00 €

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Art 82 DSGVO erlaubt keine nationale Regelung oder Rechtspraxis, die für einen durch einen Verstoß gegen diese Verordnung verursachten immateriellen Schaden eine „Bagatellgrenze“ vorsieht.

Gleichwohl muss die betroffene Person den Nachweis für die Kausalität der Folgen des Datenschutzverstoßes ebenso erbringen wie für den konkret erlittenen Schaden, der sich nicht in der bloßen Verletzung der Datenschutzvorschriften erschöpft.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • § 29 Abs 1 DSG
  • Bagatellschaden
  • Datenverarbeitung
  • EuGH, 14.12.2023, C-456/22, Gemeinde Ummendorf
  • Schaden
  • Art 5 Abs 1 lit a DSGVO
  • Kausalität
  • Schadenersatz
  • Geringfügigkeit
  • Medienrecht
  • Art 82 Abs 1 DSGVO
  • ZIIR 2024, 63

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