


EuGH: Keine Bagatellgrenze für Schäden aus Datenschutzverletzungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 12
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2276 Wörter, Seiten 63-66
20,00 €
inkl MwSt




-
Art 82 DSGVO erlaubt keine nationale Regelung oder Rechtspraxis, die für einen durch einen Verstoß gegen diese Verordnung verursachten immateriellen Schaden eine „Bagatellgrenze“ vorsieht.
Gleichwohl muss die betroffene Person den Nachweis für die Kausalität der Folgen des Datenschutzverstoßes ebenso erbringen wie für den konkret erlittenen Schaden, der sich nicht in der bloßen Verletzung der Datenschutzvorschriften erschöpft.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- § 29 Abs 1 DSG
- Bagatellschaden
- Datenverarbeitung
- EuGH, 14.12.2023, C-456/22, Gemeinde Ummendorf
- Schaden
- Art 5 Abs 1 lit a DSGVO
- Kausalität
- Schadenersatz
- Geringfügigkeit
- Medienrecht
- Art 82 Abs 1 DSGVO
- ZIIR 2024, 63
Art 82 DSGVO erlaubt keine nationale Regelung oder Rechtspraxis, die für einen durch einen Verstoß gegen diese Verordnung verursachten immateriellen Schaden eine „Bagatellgrenze“ vorsieht.
Gleichwohl muss die betroffene Person den Nachweis für die Kausalität der Folgen des Datenschutzverstoßes ebenso erbringen wie für den konkret erlittenen Schaden, der sich nicht in der bloßen Verletzung der Datenschutzvorschriften erschöpft.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 29 Abs 1 DSG
- Bagatellschaden
- Datenverarbeitung
- EuGH, 14.12.2023, C-456/22, Gemeinde Ummendorf
- Schaden
- Art 5 Abs 1 lit a DSGVO
- Kausalität
- Schadenersatz
- Geringfügigkeit
- Medienrecht
- Art 82 Abs 1 DSGVO
- ZIIR 2024, 63