


EuGH: Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte mit DSGVO vereinbar
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 3357 Wörter, Seiten 294-299
20,00 €
inkl MwSt




-
Art 38 Abs 3 Satz 2 DSGVO steht einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegen, nach der ein Datenschutzbeauftragter, der bei einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter beschäftigt ist, nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, auch wenn die Kündigung nicht mit der Erfüllung seiner Aufgaben zusammenhängt.
Der auch für Mitarbeiter in der Probezeit gültige Sonderkündigungsschutz nach § 6 Abs 6 Satz 2 iVm § 38 Abs 3 BDSG verstärkt die unabhängige Stellung des DSBA in Erfüllung seiner Aufgaben, und kann daher beibehalten werden.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- §§ 6 Abs 6 Satz 2
- Art 37 Abs 6 DSGVO
- § 38 Abs 2 BDSG
- Abberufung
- Art 37 Abs 1 DSGVO
- Datenschutzbeauftragter
- Art 38 Abs 3 DSGVO
- DSBA, interner
- Öffnungsklausel
- Datenschutz, flankierender
- ZIIR 2022, 294
- Art 39 Abs 1 lit b DSGVO
- Medienrecht
- EuGH, 22.06.2022, C-534/20, Leistritz
- Kündigungsschutz, besonderer
- arbeitsrechtliche Regelung
- Art 38 Abs 5 DSGVO
Art 38 Abs 3 Satz 2 DSGVO steht einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegen, nach der ein Datenschutzbeauftragter, der bei einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter beschäftigt ist, nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, auch wenn die Kündigung nicht mit der Erfüllung seiner Aufgaben zusammenhängt.
Der auch für Mitarbeiter in der Probezeit gültige Sonderkündigungsschutz nach § 6 Abs 6 Satz 2 iVm § 38 Abs 3 BDSG verstärkt die unabhängige Stellung des DSBA in Erfüllung seiner Aufgaben, und kann daher beibehalten werden.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- §§ 6 Abs 6 Satz 2
- Art 37 Abs 6 DSGVO
- § 38 Abs 2 BDSG
- Abberufung
- Art 37 Abs 1 DSGVO
- Datenschutzbeauftragter
- Art 38 Abs 3 DSGVO
- DSBA, interner
- Öffnungsklausel
- Datenschutz, flankierender
- ZIIR 2022, 294
- Art 39 Abs 1 lit b DSGVO
- Medienrecht
- EuGH, 22.06.2022, C-534/20, Leistritz
- Kündigungsschutz, besonderer
- arbeitsrechtliche Regelung
- Art 38 Abs 5 DSGVO